Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst, wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.
Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Hauptstraße 131 - 137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen.
Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR Factoring weiterleiten:

  • Namen und Anschrift unserer Debitoren
  • Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum)
  • ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung

Die VR Factoring wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsverarbeiter (IT-Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.).
Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der „Aufklärung Datenschutz“ der VR Factoring GmbH, die Sie online unter http://www.vr-factoring.de/datenschutz einsehen und herunterladen können.
Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

1. Preisstellung

Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders gekennzeichnet, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge sind vom Auftraggeber verbindlich einzuhalten. Wird die Aufrechterhaltung des Kaufvertrages von Seiten des Auftraggebers verletzt, behalten wir uns vor, Schadenersatz zu fordern.

2. Lieferung

Die Ware gilt in jedem Fall als ab Lager geliefert und reist auf Gefahr des Käufers, ohne irgendwelche Verbindlichkeiten des Verkäufers. Transportversicherung wird nur im Auftrag des Käufers gedeckt. Für die Berechnung sind alleine die von uns bei Abgang ermittelten Mengen, Stückzahlen und Gewichte maßgebend. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Massen, Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. sowie Änderungen in Konstruktion und Ausführung sind kein Grund zur Beanstandung und wir behalten uns diese ausdrücklich vor.
Teilsendungen sind erlaubt. Jede Teilsendung ist im Rahmen der vereinbarten Zahlungsbedingung zahlbar.
Erfolgt aufgrund besonderer Vereinbarungen eine Lieferung gegen Rechnung, d.h. nicht per Nachnahme, so sind diese, falls nicht anders vermerkt, bei Rechnungseingang sofort netto zahlbar. Bei verspätetem Zahlungseingang behalten wir uns vor, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.

3. Lieferverzug und Enthebung

Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufer entsprechend § 326 Abs. 1 BGB berechtigt und verpflichtet, dem Verkäufer eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Ansprüche und Schadenersatz infolge verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen. Umstände der höheren Gewalt, welche die fristgerechte Lieferung erschweren oder unmöglich machen, geben dem Verkäufer das Recht, entweder seine Leistung einzuschränken oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

4. Einhaltung des Vertrages

Wird Nach Abschluss eines Vertrages oder nach der Lieferung der Ware festgestellt, das der Besteller nicht kreditwürdig ist, oder tritt im Verlauf der Vertragsermittlung eine Minderung seiner Kreditwürdigkeit ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Barzahlung gelieferter oder von Vorauszahlungen für noch zu liefernde Ware, einschließlich Barabdeckung etwaiger gezogener Wechsel mit späterer Fälligkeit, berechtigt.

5. Mängelrügen

Der Käufer hat die Ware unverzüglich bei Ablieferung zu kontrollieren und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer dies spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Mangelhafte Beschaffenheit der Ware berechtigt den Käufer nicht zur Wandelung bzw. Rücktritt, er kann nur Ersatz des Minderwertes beanspruchen. Der Verkäufer haftet nicht für während der Bereitstellung der Ware entstandenen Schäden, auch die Geldendmachung eines Folgeschadens ist ausgeschlossen. Rücksendungen können nur mit vorherigem Einverständnis des Verkäufers vorgenommen werden.

6. Für Warenlieferungen gilt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt, solange er nicht im
Zahlungsverzug ist. Der Kunde darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund (auch gegen Dritte) entstehen, tritt uns der Kunde bereits jetzt sicherungshalber ab.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbeträge inkl. Umsatzsteuer.) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, überträgt uns der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache. Wir nehmen die Übertragung an.
Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für uns verwahren.

7. Verletzung von Exklusivrechten

Bei Verletzungen von Exklusivrechten Dritter und damit verbundener Verkaufsverboten sind Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer ausgeschlossen.

8. Allgemeines

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, soweit dies vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.

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